Leistungsbedingungen

1 GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

1.1 Der „Patient“ beabsichtigt medizinische Leistungen von vertraglich an die „ACI“ gebundenen Kliniken und Leistungen der ACI Ltd. WGZM in Anspruch zu nehmen.

 

2 PFLICHTEN

2.1 Der „Patient“ meldet sich – ggf. mit Begleitperson/en rechtzeitig bei der Abteilung für Koordination der Behandlungen der „ACI“ an, um vereinbarte Behandlungstermine gemeinsam wahrzunehmen.

2.2 Der „Patient“ stellt der „ACI“ sämtliche für die Behandlung relevanten Befunde und Dokumente (z.B. Arztbriefe, Röntgenbilder, Laborbefunde, Diagnosen, usw.) ggf. übersetzt in Russisch, Deutsch oder Englisch zur Verfügung. Diese vom „Patienten“ übermittelten medizinischen Berichte sind die Grundlage für die Kalkulation eines Kostenvoranschlages.

2.3 Der „Patient“ entbindet die „ACI“ von der ärztlichen Schweigepflicht.

2.4 „ACI“ wird die Patientendaten nur für die im Behandlungsvertrag aufgeführten Zwecke verwenden. Der „Patient“ entscheidet alleine, wem er ggf. die Ergebnisse zugänglich machen wird.

2.5 Die „ACI“ entscheidet anhand der Diagnose, ob und welchem Krankenhaus oder welchem Arzt der jeweilige „Patient“ zugewiesen wird. Der „Patient“ erhält von der „ACI“ einen schriftlichen, unverbindlichen Kostenvoranschlag für die geplanten Untersuchungen und Behandlungen und alle vom „Patienten“ gewünschten sonstigen Zusatzleistungen. Die „ACI“ nennt dem „Patienten“ den voraussichtlichen Behandlungszeitraum.

2.6 „ACI“ hat folgende Pflichten:

a) Die „ACI“ gewährleistet die medizinische Behandlung und Betreuung der Patienten während ihres Aufenthaltes in der Klinik.

b) Die „ACI“ organisiert bei Bedarf auch nicht medizinische Leistungen wie Transfers, russisch- oder englischsprechende Betreuer und Dolmetscher, Hotelreservierung, Visumsverlängerung etc.

c) Die „ACI“ erstellt einen Kostenvoranschlag bzw. legt die Höhe der vom „Patienten“ zu zahlenden Vorauszahlung für nicht medizinische und medizinische Leistungen fest. Grundlage für die Kostenkalkulation sind die derzeit gültigen Behandlungs- und Dienstleistungspreise sowie Wahlleistungssätze für Unterbringung und Verpflegung in der jeweiligen Einrichtung.

d) Der Kostenvoranschlag enthält ferner ggf. einen voraussichtlichen Aufwand für nicht medizinische Leistungen: (Organisation des Patiententransfers nach Deutschland; medizinische und organisatorische Betreuung nach der Einreise in Deutschland für die medizinische Koordination und Betreuung durch Ärzte während des ganzen Untersuchungs- und Behandlungsprozesses sowie, wenn gewünscht, die Einholung einer 2. Meinung und die Einberufung von ärztlichen Konsilien und deren Begleitung; zusätzlichen Leistungen nach Wunsch oder Bedarf, wie eine Tele-Video-Konferenz, eine externe Beratung aus Deutschland ins Ausland oder die Einholung einer 2. Meinung ohne Ausreise nach Deutschland).

e) Nach dem Abschluss der Behandlungen schickt die „ACI“ an den „Patienten“ eine Endrechnung, die sowohl alle medizinischen als auch alle nicht medizinischen Leistungen beinhaltet. Anzahlungen werden mit der Endabrechung aufgerechnet.

f) Das Guthaben wird Ihrer Kreditkarte gutgeschrieben. Der offene Gesamtbetrag der Endabrechnung wird von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Sie haben sich für die Zahlung per Kreditkarte entschieden, das bedeutet, dass eine Umsatzerlösprovision seitens des Kreditinstituts VISA / Master / Maestro / American Express in Höhe von 5 % anfällt, die zusätzlich im Rechnungsbetrag enthalten wird.

2.7 Sofern sich der „Patient“ noch im Ausland befindet und zur Einreise nach Deutschland eine Einladung benötigt:

Ein „Patient“ sowie seine Begleitperson kann durch die „ACI“ nur nach Deutschland eingeladen werden, wenn eine Anzahlung in Höhe der im Behandlungsvertrag genannten Kostenkalkulation (vollständige Summe des Kostenvoranschlages) auf das Konto der „ACI“ geleistet wurde. Nach Eingang der Summe des Kostenvoranschlages bei der „ACI“ wird dem „Patienten“ eine Einladung und die Bestätigung des Behandlungszeitraumes von der „ACI“ zugesandt, die der zuständigen Deutschen Botschaft mit dem Visumsantrag eingereicht werden sollten.

 

3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Akzeptiert der „Patient“ den im Kostenvoranschlag kalkulierten Preis, so ist der volle kalkulierte Betrag im Vorhinein bzw. bei Ankunft des „Patienten“ an die „ACI“ zu leisten.

3.2 Der „Patient“ überweist die von der „ACI“ errechnete Vorauszahlung an die „ACI“ nicht später als 7 Werktage vor der Einreise des Patienten und sendet eine Überweisungsbestätigung per Fax oder Email.

3.3 Falls die Annullierung des bereits bezahlten Behandlungsprogramms weniger als 7 Werktage vor Beginn der Behandlung erfolgt oder der „Patient“ nicht erscheint, zahlt die „ACI“ die Vorauszahlung nach Abzug der durch Annullierung entstandenen Kosten zurück.

3.4 Sollte sich im Laufe der Behandlung herausstellen, dass die Kosten den von der „ACI“ veranschlagten Betrag übersteigen, wird die Differenz vom „Patienten“ unverzüglich an die „ACI“ bezahlt.

3.5 Sollten die endgültigen Gesamtkosten für die Behandlung niedriger ausfallen, als der vorab geleistete Betrag, so wird die Differenz an den „Patienten“ zurückgezahlt. Sollte die Endrechnung höher als der bezahlte Betrag (nach der Kostenvorauszahlung) sein, so verpflichtet sich der „Patient“, die Differenz binnen 2 Wochen nach Erhalt der Schlussrechnung zu begleichen.

 

4 VERTRAGSDAUER

4.1 Der Vertrag ist auf die voraussichtliche Behandlungsdauer einschließlich der Vor- und Nachbehandlungen befristet.

4.2 Der Vertrag kann nur aus außerordentlichem wichtigem Grund gekündigt werden.

4.3 Zusatzvereinbarungen gelten nur, wenn sie in schriftlicher Form abgefasst und von beiden Seiten unterschrieben sind.

 

5 HÖHERE GEWALT

5.1 Sollte die Vertragserfüllung für einen oder beide Vertragspartner aufgrund von „höherer Gewalt“ (Feuer, Flut, Erdbeben, Krieg, Epidemie, Terroranschläge) nicht möglich sein, so wird die Erfüllung der Vertragspflichten während der Andauer der „höheren Gewalt“ aufgehoben. Die Vertragserfüllung soll erfolgen, sobald die Umstände der „höheren Gewalt“ nicht mehr vorliegen.

5.2 Der Vertragspartner, der sich auf „höhere Gewalt“ beruft, muss den anderen Vertragspartner unverzüglich darüber informieren und die „höhere Gewalt“ nach Aufforderung auch beweisen.

 

6 VERTRAULICHKEIT

6.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung stehen, vertraulich zu behandeln.

6.2 Vertraulich sind insbesondere die folgenden Informationen zu behandeln:

  • Umfang und Inhalt dieser Vereinbarung
  • Patientendaten wie Diagnosen, medizinische Berichte, Untersuchungsergebnisse.

 

7 GERICHTSSTAND

7.1 Alle Konflikte, die im Rahmen, dieses Vertrags entstanden sind, sollen möglichst durch außergerichtliche Verhandlungen gelöst werden.

7.2 Gerichtsstand ist München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.